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August 2022 Neue Schnittstellenversion 3.0.0 des onkologischen Basisdatensatzes (oBDS)

Meldestellen, die über ein Dokumentationssystem verfügen, in welches eine abgenommene XML-Schnittstelle mit dem oBDS-Schema (vormals ADT/GEKID-XML-Schema) integriert ist, können hierüber Pakete von Meldungen „schnüren“ und als Datei über das Melderportal ans Krebsregister übermitteln.

Die Schnittstellenversion 3.0.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) und seine organspezifischen Ergänzungsmodule. Das oBDS-XML-Schema stellt die Weiterentwicklung des bisherigen ADT-GEKID XML-Schemas Version 2.2.1 dar. Mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade sollen bewirken, dass die Meldenden bei der Erfassung besser unterstützt werden, was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduzieren kann.

Die Landeskrebsregister – so auch das Krebsregister Schleswig-Holstein – werden ab Herbst 2022 Meldungen nach der Version 3.0.0 entgegennehmen. Ältere Versionen werden nach einer Übergangszeit nicht mehr angenommen!

Für Sie als „Schnittstellen-Melder“ bedeutet das:

Die aktuelle Schnittstelle verliert in absehbarer Zeit ihre Gültigkeit und wird dann nicht mehr für die Meldungen an das KRSH einsetzbar sein. Um Ihrer gesetzlichen Meldepflicht weiter nachkommen zu können, ist eine Aktualisierung auf die neue Schnittstellenversion oBDS 3.0.0 unabdingbar.

Bitte erkundigen Sie sich bereits jetzt bei Ihrem Softwarehersteller nach dem Sachstand der Implementierung der neuen oBDS-Schnittstelle 3.0.0. Bestenfalls kennt Ihr Softwarehersteller den ergänzenden Umsetzungsleitfaden, hat die Implementierung des neuen XML-Schemas bereits begonnen und kann Sie über seine Zeitplanung informieren. Um sicherzustellen, dass die Integration der neuen Schnittstelle in Ihr System erfolgreich war und sie kompatibel ist mit dem Melderportal des Krebsregisters SH, ist  – wie beim vorherigen großen Versionssprung auch  – vor dem ersten „echten“ Einsatz ein Prüfverfahren beim Krebsregister zu durchlaufen.

Bei weiteren Fragen sowie zur Abstimmung des Prüfverfahrens wenden Sie sich gerne an die Vertrauensstelle unter Tel. 04551 803 852.

Inhaltliche Darstellung und Informationen zum oBDS
Umsetzungsleitfaden
Hinweise aus der Plattform § 65c