Krebsregistergesetz Schleswig-Holstein
Das Gesetz über das Krebsregister des Landes Schleswig-Holstein (Krebsregistergesetz – KRG SH), vom 4. November 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2126-13) trat am 26. Mai 2016 in Kraft. Gleichzeitig wurde das Landeskrebsregistergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 78) aufgehoben.
Das Krebsregistergesetz regelt die fortlaufende und einheitliche Erhebung und Verarbeitung der personen- und krankheitsbezogenen Daten über das Auftreten, die Behandlung, den Verlauf von Krebserkrankungen bösartiger Neubildungen einschließlich ihrer Vorstufen, Frühstadien sowie Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens sowie gutartiger Tumoren des zentralen Nervensystems nach Kapitel II der Internationalen Klassifizierung der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD).
Das Gesetz schreibt zudem fest, dass das Krebsregister SH die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung nach § 65 c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wahrnimmt.
Am 15. Dezember 2022 ist eine Novelle des Krebsregistergesetzes in Kraft getreten. Die Neufassung war v.a. notwendig geworden, um der neuen Bundesgesetzgebung zu entsprechen hinsichtlich der Datenübermittlungen an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD). Zudem können Daten nun noch gezielter ausgewertet und bereitgestellt werden. Auch der Zugang zu Forschungsdaten und zu den schleswig-holsteinischen Krebspatientinnen und -patienten für die Forschung wurde optimiert.
Für die Melder ergeben sich aus der Novelle einige Änderungen für das Meldeverfahren:
- Teilnahme Forschungsvorhaben: Die bis dahin obligate Befragung der Patienten entfällt! Das Widerspruchsrecht der Patienten bekommt eine neue Tragweite.
- Bei Meldungen zu „nicht-melanozytären“ Hauttumoren (C44.-) müssen die Melder zukünftig unterscheiden zwischen prognostisch günstigen und prognostisch ungünstigen Es gelten unterschiedliche Meldeanlässe!
Für Unter-18-Jährige sind nun alle Meldeanlässe meldepflichtig!
Einzelheiten sind dem Dokument „Melder-Information zur Gesetzesnovelle 2022“ zu entnehmen: Melderinformation
Das Krebsregistergesetz SH im Wortlaut finden Sie im Internet unter: LKRG-SH