Feedbackberichte

Feedbackberichte

Das Landeskrebsregistergesetz und der § 65c SGB V ”Klinische Krebsregister“ sehen vor, den Leistungserbringern regelmäßig aggregierte Auswertungen zu den von ihnen (mit)behandelten Patientinnen und Patienten bereit zu stellen. Die Registerstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein als Landesauswertungsstelle stellt den Meldestellen dazu verschiedene Rückmeldeberichte zum Download/Abruf in ihrem Melderportal-Konto zur Verfügung:

Feedbackbericht „Meldungen“

In den Feedbackberichten „Meldungen“ werden den Meldenden seit Ende 2019 quartalsweise zeitnah Auswertungen über die eigenen Meldungen bereitgestellt, die in den vier Vorquartalen in der Registerstelle eingegangen sind. Die Analysen informieren über Inhalt, Vollständigkeit und Qualität der gemeldeten Daten aus Diagnose-, Pathologie-, Tumorkonferenz-, Therapie- und Verlaufsmeldungen. Es werden Vergleiche zur Gesamtheit der Meldungen aus Schleswig-Holstein dargestellt. In Benchmarkgrafiken können Meldende ihre Datenqualität anonymisiert im Vergleich zu anderen Leistungserbringern einordnen.

Feedbackbericht „Tumoren“

Die Feedbackberichte „Tumoren“ werden seit September 2020 in einem jährlichen Turnus jeweils im Herbst erstellt. Die Meldestellen erhalten Auswertungen zu den Tumoren mit Diagnose im Vorjahr, an deren Behandlung sie in Diagnose, Therapie oder Follow-up beteiligt waren. In den Berichten werden Häufigkeiten einzelner Merkmale tabellarisch ausgewiesen, die aus den verschiedenen Quellen im Best-Of zusammengeführt wurden. Neben Datenqualität und Vollständigkeit werden hier auch die Vollzähligkeit der Meldungen sowie Vitaldaten dargestellt und mit anderen Leistungserbringern verglichen.

Feedbackbericht „Qualität“

Zudem befindet sich die Herausgabe von gesonderten Feedbackberichten „Qualität“ in Planung. Zukünftig werden den Leistungserbringern diejenigen organspezifischen Qualitätsindikatoren aus den entsprechenden Leitlinien aufgezeigt, die anhand der dem Krebsregister Schleswig-Holstein vorliegenden Daten berechnet werden können.