Verarbeitung der Patientendaten

Was und wie wird gemeldet?

Die Meldungen an das Krebsregister Schleswig-Holstein richten sich nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Datensatz und enthalten:

Angaben zu Ihrer Person (sog. Identitätsdaten), insbesondere:

    • Namen
    • Anschrift
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum und -ort
    • Krankenversicherungsdaten

sowie wichtige medizinische Angaben zu Ihrer Krebserkrankung wie z.B.:

    • Art und Sitz des Tumors
    • Diagnosedatum
    • Art, Beginn, Dauer und Ergebnis der Therapie
    • Änderungen im Krankheitsverlauf

Datenschutz- und -verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten im Krebsregister erfolgt unter Beachtung strenger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Einen zusätzlichen Schutz Ihrer Daten gewährleistet die räumliche und organisatorische Trennung des Krebsregisters in Vertrauensstelle (bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bad Segeberg) und Registerstelle (Institut für Krebsepidemiologie e. V., Lübeck). Die Vertrauensstelle nimmt die Meldungen Ihrer Ärztin/Ihres Arztes elektronisch entgegen. Ausschließlich die erkrankungsbezogenen Daten werden an die für die statistischen Auswertungen zuständige Registerstelle weitergeleitet und dort gespeichert. Aus den Daten, die an die Registerstelle gehen, ist kein Rückschluss auf Ihre Person möglich. Somit hat nur der sehr begrenzte Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertrauensstelle Zugang zu Ihren Personenangaben. Diese unterliegen der Schweigepflicht, die durch spezielle Strafvorschriften abgesichert ist. Alle Schritte der statistischen Verarbeitung finden in der Registerstelle ohne Angaben zu Ihrer Person statt.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten entsprechen in beiden Einrichtungen den aktuellen Standards.

Umfang, Speicherung, Nutzung und Löschung der Daten sind im Krebsregistergesetz genau geregelt. So erfolgt z. B. eine Nutzung der Daten für die Qualitätssicherung und für Forschungszwecke grundsätzlich ohne Namensbezug der Patientinnen und Patienten. Auch die Weitergabe Ihrer Krankheitsdaten an das Zentrum für Krebsregisterdaten erfolgt ohne Personenbezug. Die Weitergabe von Erkrankungsdaten mit Personenbezug ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur möglich

  • an Krebsregister anderer Bundesländer, insbesondere wenn sich Wohn- und Behandlungsort unterscheiden
  • für wichtige, im öffentlichen Interesse liegende Forschungsvorhaben nach genauer Prüfung und auf Genehmigung der obersten Landesgesundheitsbehörde (s. hierzu auch „Mitwirkung bei Forschungsvorhaben“).

An Ihre gesetzliche Krankenkasse werden Angaben zu Ihrer Person und zur Tumordiagnose sowie das Diagnosedatum übermittelt, da die Krankenkassen maß­geblich an der Finanzierung der klinischen Krebs­register beteiligt sind.

Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 der DSGVO

Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstr. 98, 24103 Kiel.

Ihr Widerspruchsrecht

Verlässliche Aussagen über das Auftreten von Krebserkrankungen und die Versorgung der Erkrankten sind nur möglich, wenn alle Tumorerkrankungen erfasst werden. Daher schreibt das Krebsregistergesetz Schleswig-Holstein die namentliche Erfassung der Daten aller Krebspatientinnen und -patienten vor. Durch die Speicherung Ihrer Daten unter Ihrem Namen kann die Zusammenarbeit Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterstützt werden.

Sie können der dauerhaften Speicherung Ihrer Personendaten jedoch jederzeit widersprechen. In diesem Fall werden Ihre Personenangaben nach Durchführung der Verarbeitung in der Vertrauensstelle durch einen eindeutigen Code ersetzt. Dies bedeutet, dass kein Rückschluss mehr auf Sie als Person möglich ist. Nur die Informationen zu Ihrer Krebserkrankung verbleiben dann für die Auswertung im Register und können so zur Verbesserung der Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten beitragen. Der Widerspruch gegen die dauerhafte Speicherung der Personendaten ist schriftlich bei der Vertrauensstelle des Krebsregisters oder bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zur Weiterleitung an die Vertrauensstelle einzureichen.

Der Widerspruch muss Ihren vollständigen Namen (inkl. Geburtsnamen), Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum enthalten. Zudem ist zur Sicherstellung Ihrer Identität eine Personalausweiskopie beizufügen. Ihren Widerspruch richten Sie an:

Vertrauensstelle des Krebsregisters
bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Für Fragen steht Ihnen die Leiterin der Vertrauensstelle gern zur Verfügung:

Mirja Wendelken
Telefon 04551 803 852
vs@krebsregister-sh.de