Die Meldungen an das Krebsregister erfolgen über ein sog. Melderportal im Internet. Jede Meldestelle erhält einen eigenen gesicherten Zugang und kann im Vorfeld grundsätzlich zwischen einer manuellen Erfassung der Meldungen und der Möglichkeit, schnittstellenkonforme Dateien ihres Tumordokumentationssystems hochzuladen, wählen.
Manuelle Erfassung im Melderportal
Dieser Meldeweg ist insbesondere für Meldestellen gedacht, die nicht über ein eigenes Tumordokumentationssystem verfügen und eine überschaubare Menge an Meldungen abgeben. Sie können den landesrechtlich vorgesehenen Meldeanlässen entsprechend aus verschiedenen Meldungstypen den jeweilig zutreffenden wählen und zu jedem Fall die Dokumentation der entsprechenden Angaben gemäß onkologischem Basisdatensatz in entsprechenden Meldungsmasken vornehmen.
Das Melderportal bietet dabei die dauerhafte Einsichtnahme in alle Meldungen der eigenen Meldestelle sowie die Möglichkeit der nachträglichen Vervollständigung/Bearbeitung. Aus datenschutztechnischen Gründen sind die Identitätsdaten hiervon allerdings ausgenommen. Die Identifizierung Ihrer Patienten erfolgt über die Patientenidentifikationsnummer, die Sie in Ihrem Klinik- oder Praxisverwaltungssystem benutzen.
Im Abschnitt „Anleitungen für die manuelle Erfassung“ finden Sie Hilfestellung für die Eingabe der Meldungen zu den verschiedenen Meldeanlässen.
Upload von schnittstellenkonformen Dateien im Melderportal
Insbesondere Melder, die über ein eigenes Tumordokumentationssystem verfügen und darin bereits alle relevanten Informationen zur Tumorerkrankung eines Patienten vorhalten, können diesen Meldeweg wählen. Sofern ihr eigenes System einen Export im vorgegebenen Format ermöglicht, kann die exportierte Datei im Melderportal des Krebsregisters hochgeladen und verarbeitet werden.
Für das Krebsregister SH ist die zum gesetzlich vorgeschriebenen onkologischen Basisdatensatz erstellte, bundesweit gültige XML-Schnittstellendefinition in der jeweils aktuellen Version (derzeit 3.0.1, s. u. ) anzuwenden – zuzüglich der landesspezifischen Erweiterung „Diagnoseanlass“, die im Rahmen der sog. „Zusatzitems“ (s. u.) zu übermitteln ist. Um die Meldungen über die Verwaltungsanwendungen von Vertrauens- und Registerstelle adäquat verarbeiten und den gesetzlichen Anforderungen hinreichend zu genügen, sind für die xml-Meldungen an das Krebsregister SH zudem bestimmte Compliance-Level zu berücksichtigen.
Sollten Sie als Melder den Meldeweg „Upload von schnittstellen-konformen Dateien“ bedienen wollen, informieren Sie bitte frühzeitig die Vertrauensstelle unter krebsregister-sh@aeksh.de, damit wir Sie bzw. Ihren Software-Hersteller mit den weiteren Informationen zu den o. g. Punkten versorgen können.
Bevor wir Ihre Meldungen auf diesem Weg endgültig entgegennehmen können, gilt es die Schnittstellenkonformität des Tumordokumentationssystems zu prüfen, z.B. durch die Vorab-Prüfung von Test-Datensätzen. Wenn die Prüfung der Test-Daten erfolgreich absolviert wurde, erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für das Melderportal sowie eine Kurzanleitung zu dessen Bedienung (s. u.).
Sollten Sie bereits per „manueller Erfassung“ im Melderportal Meldungen angelegt haben und nun den Meldeweg auf „Upload“ wechseln wollen, sind bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig unter vs@krebsregister-sh.de.
Übersicht der Zusatzitems für das KRSH
Kurzanleitung Melderportal Upload
Ab Frühjahr 2023 beim KRSH: Neue Schnittstellenversion 3.0 des onkologischen Basisdatensatzes
Meldestellen, die über ein Dokumentationssystem verfügen, in welches eine abgenommene XML-Schnittstelle mit dem oBDS-Schema (vormals ADT/GEKID-XML-Schema) integriert ist, können hierüber Pakete von Meldungen „schnüren“ und als Datei über das Melderportal ans Krebsregister übermitteln (s.o.).
Die neue Schnittstellenversion 3.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) und seine organspezifischen Ergänzungsmodule. Das oBDS-XML-Schema stellt die Weiterentwicklung des bisherigen ADT-GEKID XML-Schemas Version 2.2.2 dar. Mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade sollen bewirken, dass die Meldenden bei der Erfassung besser unterstützt werden, was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduzieren kann.
Die Landeskrebsregister – so auch das Krebsregister Schleswig-Holstein – werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 Meldungen nach der Version 3.0.0 (bzw. 3.0.1) entgegennehmen. Ältere Versionen werden nach einer Übergangszeit nicht mehr angenommen!
Für „Schnittstellen-Melder“ bedeutet das:
Die aktuelle Schnittstelle xml 2.2.2 verliert in absehbarer Zeit ihre Gültigkeit und wird dann nicht mehr für die Meldungen an das KRSH einsetzbar sein. Damit „Schnittstellen-Melder“ ihrer gesetzlichen Meldepflicht weiter nachkommen zu können, ist eine Aktualisierung auf die neue Schnittstellenversion oBDS 3.0.1 unabdingbar.
Alle „Schnittstellen-Melder“ sind daher aufgefordert, sich rechtzeitig bei ihrem Softwarehersteller nach dem Sachstand der Implementierung der neuen oBDS-Schnittstelle in der Schema-Version 3.0.1. zu erkundigen. Bestenfalls kennt der Softwarehersteller den ergänzenden Umsetzungsleitfaden, hat die Implementierung des neuen XML-Schemas bereits begonnen und kann über seine Zeitplanung informieren. Um sicherzustellen, dass die Integration der neuen Schnittstelle ins System erfolgreich war, und sie kompatibel ist mit dem Melderportal des Krebsregisters SH, ist – wie beim vorherigen großen Versionssprung auch – vor dem ersten „echten“ Einsatz ein Prüfverfahren beim Krebsregister zu durchlaufen. Hierzu gilt es für die „Schnittstellen-Melder“, sich mit der Vertrauensstelle abzustimmen .
Bei weiteren Fragen sowie zur Abstimmung des Prüfverfahrens wenden Sie sich gerne an die Vertrauensstelle unter Tel. 04551 803 852.
Hilfreiche Links hierzu:
Inhaltliche Darstellung und Informationen zum oBDS
Umsetzungsleitfaden
Hinweise aus der Plattform § 65c