Für die klinische Krebsregistrierung gemäß § 65c SGB V wird ein umfangreicher Datensatz erhoben. Es handelt sich dabei um den sog. einheitlichen onkologischen Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) sowie ihn ergänzende Module. Der onkologische Basisdatensatz (kurz oBDS) bildet neben der Diagnose auch detaillierte Therapiedaten und den Verlauf einer Krebserkrankung sowie die Informationen zum Tod ab.
Mit diesem Instrument wurde die Basis für eine einheitliche onkologische Dokumentation geschaffen, um eine vergleichbare Erfassung und Auswertung der Krebsregisterdaten in den Bundesländern zu ermöglichen.
Der Basisdatensatz wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt. Mittlerweile enthält er z.B. vier organspezifische Zusatzmodule (Prostata, Kolon, Mamma und Malignes Melanom), deren Dokumentation somit ebenfalls obligat ist. Im Juli 2021 wurde eine neue Version des onkologischen Basisdatensatzes im Bundesanzeiger veröffentlicht, welche viele Änderungen gegenüber der Vorversion enthält.
Amtliche Bekanntmachung des onkologischen Basisdatensatzes
Inhaltliche Darstellung und Informationen zum oBDS
Seine technische Umsetzung erfährt der onkologische Basisdatensatz in Form einer XML-Schema-Datei. Die aktuell gültige XML-Schema-Version, die Änderungen vom Juli 2021 beinhaltet, ist die Version 3.0. 1. weitere Informationen hier.
Das Ende 2022 aktualisierte Krebsregistergesetz SH sieht zudem noch den „Anlass der Diagnosestellung“ (ausgenommen für Pathologen) als über den onkologischen Basisdatensatz hinausgehende Angabe vor.