Mit Einführung der Erfassung klinischer Verläufe durch das Krebsregistrierungsgesetz Schleswig-Holstein vom
4. November 2015 begann auch der Aufbau der darin geforderten Strukturen zur Qualitätssicherung in der
onkologischen Versorgung des Landes. Die Koordinierungsstelle des Krebsregisters im Kieler
Gesundheitsministerium und das mit der Durchführung der Qualitätskonferenzen beauftrage Institut für
ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein (IÄQSH) richten die 2. Landesqualitätskonferenz aus.
Neben Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung werden
die Rahmenbedingungen des vorgesehenen Qualitätsmanagement-Verfahrens sowie Erfahrungen aus Hamburg
vorgestellt.