Historie und Links

Historie

Das Bundeskrebsregistergesetz (1995-1999) verpflichtete alle Bundesländer epidemiologische Krebsregister einzurichten. In Schleswig-Holstein erfolgte das mit dem Inkrafttreten des Landeskrebsregistergesetzes (LKRG 1999), das die flächendeckende epidemiologische Krebsregistrierung regelte. Das epidemiologische – also bevölkerungsbezogene  – Krebsregister erfasste flächendeckend die Krebsneuerkrankungen von Patienten mit erstem Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Aufgabe des epidemiologischen Krebsregisters war „… das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von Krebserkrankungen zu beobachten, insbesondere statistisch-epidemiologisch auszuwerten, vornehmlich anonymisierte Daten für die Grundlagen der Gesundheitsplanung sowie der epidemiologischen Forschung, einschließlich der Ursachenforschung bereitzustellen …“ (LKRG § 1, 3).

Im Rahmen des Nationalen Krebsplans trat im April 2013 das Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG) in Kraft, das unter anderem das Sozialgesetzbuch V (SGB V) um den LINK[§ 65c] ergänzt. Dieser Paragraph verpflichtet die Länder zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen und die gesetzliche Krankenversicherung diese weitgehend zu finanzieren.

Mit dem Krebsregistergesetz – KRG SH wurde den Anforderungen des §65c des SGB V Folge geleistet. Die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung wurde in Schleswig-Holstein dem seit 1997 existierenden epidemiologischen Krebsregister übertragen, welches somit zum klinisch-epidemiologischen Krebsregister ausgebaut wird.

Wie schon im epidemiologischen Krebsregister gibt es für alle Ärzte in Schleswig-Holstein eine Meldepflicht. Anders als bisher erstreckt sie sich nicht nur auf die Bürger des Landes, sondern auf alle in Schleswig-Holstein diagnostizierten und behandelten Krebspatienten. Vom Wohnort-Prinzip wird zum Behandlungsort-Prinzip gewechselt.

Im Gegensatz zur rein epidemiologischen Krebsregistrierung, welche bei der Meldung vor allem das erstmalige Auftreten einer Krebserkrankung fokussiert und bei der Auswertung auf die regionale Verteilung der Inzidenzen abzielt, soll bei der klinischen Krebsregistrierung die Erkrankung über die gesamte Patientenkarriere hinweg dokumentiert werden. Neben der Diagnose sind daher die Therapien und Änderungen im Krankheitsverlauf zu erfassen.

Der so entstehende umfassende Datensatz kann zur Qualitätssicherung heran gezogen und Grundlage werden für umfassende wissenschaftliche Forschung, wodurch letztlich die Versorgung der Krebspatienten verbessert werden kann.

Im Jahr 2022 konnte das Krebsregister Schleswig-Holstein sein 25-jähriges Jubiläum feieren. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung vom 08.10.2022 finden sich hier: 25 Jahre Krebsregister