Aktuelles

Einführung der Neuerungen des onkologischen Basisdatensatzes „oBDS 3.0“ im Melderportal

Das Krebsregister SH wird am 13.03.2023 für die formularbasierte (sog. „manuelle“) Erfassung im Melderportal die Neuerungen des onkologischen Basisdatensatzes „oBDS 3.0“ zur Verfügung stellen.  

Die aktuelle Version des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) mit seinen organspezifischen Ergänzungsmodulen ist bereits im vorletzten Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Neufassung soll dazu dienen, das Krankheitsgeschehen noch besser abzubilden und damit den Datennutzen zu erhöhen. Sie beinhaltet einige gänzlich neue Items sowie neue Ausprägungen bekannter Items. Optimierte Strukturen und Vorgaben sollen die Meldenden bei der Erfassung besser unterstützen, so dass zudem nachträgliche Rückfragen durch das Krebsregister reduziert werden können.

Die neuen Felder und Ausprägungen werden ab 13.03.2023 in den Masken des Melderportals automatisch angezeigt. Meldestellen, die diesen Meldeweg nutzen, sind über die Änderungen bereits informiert worden. Korrekturanforderungen zu bestehenden Meldungen oder bis dahin offene, noch nicht übermittelte Meldungen werden automatisch auf die neue Version migriert. Sofern eine automatische Migration nicht möglich ist, z.B. weil ein oBDS-Pflichtfeld nicht ausgefüllt ist, bleibt die Meldung „ungültig“ und es wird eine entsprechende Überarbeitung  erforderlich.

Download-Link: oBDS 3.0-Neuerungen im Melderportal ab 13.03.2023
Download-Link: oBDS 3.0-Neuerungen im Melderportal (Pathologie) ab 13.03.2023

Für Meldestellen, die den Datei-Upload im Melderportal nutzen, ergeben sich hinsichtlich des neuen „oBDS“ grundsätzlich quasi die gleichen Änderungen, allerdings im eigenen Tumor-Dokumentationssystem. Sobald die oBDS-Schnittstelle (Version 3.0.1) vom Softwarehersteller fertiggestellt und uns erfolgreich zur Prüfung und Abnahme eingereicht wurde, können aus dem Dokumentationssystem heraus ebenfalls oBDS-konforme Dateien exportiert und im Meldeportal hochgeladen werden. Betroffene Meldestellen sollten sich unbedingt kurzfristig mit ihrem Softwarehersteller bezüglich einer entsprechenden Aktualisierung in Verbindung setzen, da vorherige Schnittstellenversionen (bis inkl. Version 2.2.2) in absehbarer Zeit ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr für die Meldungen an das KRSH genutzt werden können!