Am 6. Dezember 2022 hat der Landtag die Aktualisierung des alten Krebsregistergesetzes aus dem Jahr 2015 beschlossen (Gesetz zur Änderung des Krebsregistergesetzes). Das Änderungsgesetz wurde am 15. Dezember 2022 veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Die Gesetzesänderung wurde insbesondere notwendig, um neue bundesgesetzliche Anforderungen aus dem Bundeskrebsregisterdatengesetz von 2021 erfüllen zu können. So ermöglicht das Gesetz u.a. die Übermittlung von anonymisierten klinischen Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut. Auch die klinische Meldung von prognostisch ungünstigen Hauttumoren wurde ermöglicht und die Zusammenarbeit mit dem Kinderkrebsregister verbessert. Daneben enthält das Gesetz viele kleinere Anpassungen, die sich positiv auf die Arbeit des Registers auswirken und der Zusammenarbeit mit den meldenden Kliniken und Praxen förderlich sein werden.
Der Gesetzestext ist hier zu finden: Änderungsgesetz