Krebsregister
Schleswig-Holstein

Willkommen auf den Seiten des Krebsregister Schleswig-Holstein

Durch Fortschritte in der Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Heilungschancen für die meisten Krebserkrankungen in den letzten Jahren erhöht. Um die Versorgung von Krebspatienten weiter zu verbessern, wurden alle Bundesländer gesetzlich verpflichtet klinische Krebsregister einzurichten. Diese sammeln die Daten zum Auftreten, zur Behandlung und zum Verlauf der Krebserkrankungen aller im jeweiligen Bundesland behandelter Krebspatienten und werten diese aus. Sie stellen somit die Grundlagen für Qualitätssicherung und Forschung bereit.

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Durch Fortschritte in der Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Heilungschancen für die meisten Krebserkrankungen in den letzten Jahren erhöht. Um die Versorgung von Krebs­patientinnen und -patienten weiter zu verbessern, haben alle Bundesländer behandlungsbezogene (klinische) Krebsregister eingerichtet. Diese stellen die Grundlagen für weitere Qualitätsverbesserungen der Behandlung und für die Forschung bereit.

Der Nutzen eines Krebsregisters hängt dabei vor allem von der Vollzähligkeit und der Qualität der erhobenen Daten ab. Ihre Ärztin/Ihr Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Informationen zu Ihrer Erkrankung an das Krebsregister Schleswig-Holstein zu melden und somit einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und wirksameren Behandlung von Krebserkrankungen zu liefern. Wir bitten Sie hierbei um Ihre Unterstützung.

Das schleswig-holsteinische Krebsregister nahm bereits 1997 seine Arbeit als bevölkerungsbezogenes Krebsregister auf. Es erfasste das Auftreten von Krebsneuerkrankungen der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger und ermöglichte so Aussagen zur Krebshäufigkeit und -verteilung im Land. Mit seinem Ausbau zum behandlungs- und bevölkerungsbezogenen Krebsregister registriert es seit Ende Mai 2016 die Krebserkrankungen aller in Schleswig-Holstein diagnostizierten und behandelten Patientinnen und Patienten inklusive deren Krankheitsverläufe.

Das Krebsregistergesetz Schleswig-Holstein verpflichtet und berechtigt alle Ärztinnen und Ärzte, die Diagnose und die Behandlung jeder Krebserkrankung, einschließlich der Vorstufen und Frühstadien, Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens sowie die gutartigen Tumore des zentralen Nervensystems an das Krebsregister Schleswig-Holstein zu melden. Auch Änderungen im Krankheitsverlauf wie eine Metastase (Tochtergeschwulst) oder ein Rezidiv (Rückfall) sind zu melden. Letztendlich gehen so mehrere Meldungen von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten zu einem Fall ein und geben ein umfassendes Bild über die Erkrankung und deren Verlauf.

Grundlage für das Krebsregistergesetz Schleswig-Holstein ist der Paragraph 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort ist auch geregelt, dass ein bundeseinheitlicher Datensatz festlegt, welche Daten an die Krebsregister zu melden sind. Zudem verpflichtet §65c SGB V die Landeskrebsregister zur Übermittlung von Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) nach Maßgabe des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG), um so verlässliche bundesweite Daten zum Krebsgeschehen verfügbar zu machen.

Infos für Ärzt*innen zu Meldungen an das Krebsregister

Informationen für Patientinnen und Patienten über das Krebsregister-SH

Daten und Zahlen zum Krebsaufkommen in Schleswig-Holstein

Informationen zum Thema Krebsforschung in Schleswig-Holstein

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